Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bedburg-Hau e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bedburg-Hau e.V. findest du hier .
Die Anmeldung ist online direkt durch den Teilnehmer über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Persönliche Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation verbandsintern gespeichert.
Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu absolvieren.
Bei den Lehrgänge ist aktive Mitarbeit der Teilnehmer erforderlich, um ein Teilnahmebestätigung zum Abschluss des Lehrgangs zu erhalten. Dies gilt auch für Lehrgänge ohne Abschlussprüfung
Der Lehrgangsleiter behält sich vor, bei mangelnder Mitarbeit einem Teilnehmer die Teilnahmebestätigung nicht auszustellen. In diesem Fall erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr.
Ist die maximale Teilnehmerzahl des Lehrgangs, ggf. die maximal je Gliederung festgelegte Teilnehmerzahl, erreicht, werden weitere Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung auf eine Warteliste aufgenommen.
Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten.
Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten können sich die Teilnahmebeiträge der angebotenen Lehrgänge unterscheiden. Der Teilnahmebeitrag ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.
Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer/entsendenden Gliederungen eine Rechnung der DLRG Ortsgruppe Bedburg-Hau e.V.
Die Anmeldung wird im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch das System schriftlich bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Aus der Zustimmung zur Lehrgangsteilnahme resultiert die Kostenpflicht des Teilnehmer.
Ist der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen auf der Warteliste eine Absage.
Verbindlich angemeldete Teilnehmer müssen sich ggf. rechtzeitig für den Zeitraum des Lehrgangs von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Kurzfristige (weniger als 4 Tage vor Lehrgangsbeginn) Absagen aufgrund anderer Verpflichtungen gelten nicht als Entschuldigung. In diesem Fall werden dem Teilnehmer Ausfallkosten in Höhe der der Ortsgruppe entstandenen Kosten (mind. € 18 pro Teilnehmer und angefangenem Lehrgangstag) in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Abbruch des Lehrgangs. Im Krankheitsfall entstehen bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Ausfallkosten.
Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Lehrgang von dem in der Ausschreibung angekündigten Lehrgangsleiter/Referenten geleitet bzw. (mit-)gestaltet wird.
Lehrgangsbeginn, Lehrgangsdauer und Veranstaltungsort sind der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.
Informationen über Unterkunft und Verpflegung sind der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Lehrgangsbegleitende Unterlagen werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere, notwendige Unterlagen/Materialien werden in der Lehrgangsausschreibung gelistet und sind vom Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang mitzubringen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Unterbringung von Begleitpersonen oder betreuungspflichtigen Kindern während der Lehrgänge nicht möglich ist.
Teilnahmebescheinigung, Qualifikationen, Lizenzen und Qualifikations- oder Lizenzverlängerungen werden den Teilnehmern in der Regel am letzten Lehrgangstag ausgehändigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zusendung zeitnah auf postalischem Weg oder, soweit zulässig, digital.
Der Lehrgangsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten durch die Ortsgruppe Bedburg-Hau. Eine Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften wird zur Verfügung gestellt, sofern die Teilnehmer hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.
Zur Evaluation von Lehrgängen erhält der Teilnehmer im Verlauf des Lehrgangs Fragebögen mit der Bitte, diese auszufüllen und nach Beendigung des Lehrgangs an den Lehrgangsleiter zurückzugeben. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.
Die anonymisierten Ergebnisse geben dem Ausrichter des Lehrgangs einen Überblick über die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme, die Kompetenz der Referenten und die Qualität des Veranstaltungsortes.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen unter anderem auch der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.
Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die Ortsgruppe Bedburg-Hau behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Verwendungen, insbesondere kommerzieller Art, sind ausgeschlossen.
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