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Regeln für den Schwimmunterricht

Um den Schwimmausbilderinnen / - Ausbildern einen reibungslosen Schwimmunterricht zu ermöglichen, bitten wir euch folgendes zu beachten:

  • Die Schwimmbekleidung (Badeanzug / Badehose) sollte enganliegend sein. Das Schwimmen wird dadurch erleichtert und Tauchübungen sowie verschiedene Sprünge vom Startblock können problemlos ausgeführt werden. Bikinis und weite Schwimmshorts sind zu vermeiden.
     
  • Lange Haare sind mit einem Haarband zusammen zu binden. So können die Haare die Sicht nicht behindern und der Bewegungsablauf der einzelnen Schwimmtechniken wird nicht unterbrochen.
     
  • Auf Schwimmbrillen oder Taucherbrillen sollte verzichtet werden. Bei Schwimmprüfungen sind Schwimm- und Taucherbrillen nicht zugelassen und eine Gewöhnung an diese Hilfsmittel beeinträchtigt den Prüfungsablauf. Sollten medizinische Gründe das Tragen einer Schwimmbrillen oder Taucherbrillen vorsehen, bitten wir Sie uns das mitzuteilen.
     
  • Schmuck und Wertsachen wie Ketten, Ohrringe oder Uhren werden nicht für den Schwimmunterricht benötigt und sollten nicht zum Schwimmunterricht mittgebracht- / getragen werden.

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